Gemeinde Niedergesteln
Kirchgasse 6
CH-3942 Niedergesteln
Mail
Tel.: 027 934 19 12
Fax: 027 934 29 06
Online-Schalter Steueramt
Die Steuerverwaltung der Gemeinde Niedergesteln ist zuständig für die Erhebung der Steuern der natürlichen und der juristischen Personen. Das Steueramt erteilt unverbindlich Auskünfte über den Steuerbezug der natürlichen und juristischen Personen, über die Erbschafts- und Schenkungssteuern, die Steuern auf Liegenschaftsgewinne, Pauschalsteuern usw.
Steuerngrundlagen 2018
Steuergrundlagen |
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Koeffizient: |
1.3 |
Indexierung: |
150% |
Kopfsteuer: |
Fr. 20.00 |
Vergütungszins: |
0.00% |
Verzugszins: |
3.5% |
Zinsgutschrift aus Vorauszahlungen: |
0.0% |
Hundesteuer: |
Fr. 130.00 |
Grundstücksteuer: |
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Feuerwehrsteuer: |
Fristverlängerungen
Nur durch Einzahlung von Fr. 20.-- (Einzahlungsschein liegt der Steuererklärung bei).
Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung. Adresse: Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten.
Einsprachen
Gegen die Veranlagung der Gemeindesteuern kann der Steuerpflichtige bei der Kommunalen Steuerkommission der Gemeinde Niedergesteln, Kant. Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten, Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich innert 30 Tagen ab der Eröffnung der Kantons- und Gemeindesteuern erfolgen. Eine bereits gegen die Veranlagung der Kantonssteuer derselben Periode rechtsgültig erhobene Einsprache gilt ebenfalls gegen die später eröffnete Veranlagung der Gemeindesteuer.
Ausfüllen der Steuererklärung
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Wallis (KStV) stellt den Steuerpflichtigen eine Gratissoftware zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen zur Verfügung.